Was / wann?
Bei wem?
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Anträge
Anlagen / Bescheinigungen...
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Schwanger? Gynäkologe
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Mutterpass,
Bescheinigungen
- für Arbeitgeber
- für Krankenkasse
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Männer und Elternzeit? Vorsicht, Falle beim Kündigungsschutz!
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http://www.elterngeld.net/elternzeit.html
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Kurz vor Beginn Mutterschutzfrist: Gynäkologe
Krankenkasse:
Mutterschaftsgeld (rund 12,- EUR/Tag - Zahlung zunächst nur bis zum voraussichtlichen Geburtstermin)
Arbeitgeber:
Zuschuß zum Mutterschaftsgeld (Differenz vom Mutterschaftsgeld der Krankenkasse zum bisherigen regelmäßigen Netto der letzten drei Kalendermonate)
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Bescheinigung
- für Arbeitgeber
- für Krankenkasse
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Geburt
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Mutterpaß mitnehmen ;-)
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Einwohnermeldeamt (zuständig: Geburtsort) stellt Geburtsurkunde aus:
- für Familienstammbuch
- für Kindergeld
- für Erziehungsgeld
- für religiöse Zwecke (Taufe)
- für Krankenkasse (Fortzahlung Mutterschaftsgeld)
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Familienstammbuch mitnehmen
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Einwohnermeldeamt (zuständig: Wohnort)
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- Steuerkarte ändern lassen (Kinderfreibetrag) (vom Arbeitgeber holen)
- Kinderausweis falls gewünscht oder wg. Reisen notwendig
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Krankenkasse Frau
ggf. Krankenkasse Partner (Kind)
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- Fragebogen zur Weiterversicherung (z.B. wg. Elternurlaub)
- Antrag Versicherung Kind (in der Familien(mit)versicherung bzw. privat)
- Fortzahlung Mutterschaftsgeld (Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt)
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Arbeitsamt (Familienkasse)
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- Antrag auf Kindergeld (verkürzte Form bei schon vorhandenen Kindern) (Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt)
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Erziehungsgeld bis 31.12.2006 (in NRW z.B. beim Versorgungsamt)
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Antrag mit Anlagen einreichen:
- Bescheinigung der Krankenkasse über gezahltes Mutterschaftsgeld
- Einkünftenachweis Partner und ggfs. Antragsteller (von Arbeitgebern)
- letzter Steuerbescheid
- Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt
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Elterngeld ab 01.01.2007 (in NRW: Ich vermute, weiter beim Versorgungsamt?)
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Die folgenden Unterlagen sollten zur Antragstellung mitgebracht werden:
- Geburtsbescheinigung des Kindes
- Nachweise zum Einkommen vor der Geburt
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Bestätigung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs
- Eigenerklärung der beabsichtigten Arbeitszeit
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Arbeitgeber
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- Mitteilung über Inanspruchnahme von Elternurlaub bzw. Teilzeitarbeit
- Mitteilung über Geburt des Kindes, z.B. wg.:
- Sonderurlaub (für Geburt) je nach Tarifvertrag
- Geburtsbeihilfe je nach Tarifvertrag
- Vergütungsansprüche je nach Tarifvertrag (im öffentl. Dienst ist außerdem noch Vergleichsmitteilung auszufüllen)
- ...
- I.d.R. dann Kopie Geburtsurkunde notwendig
- Steuerkarte wieder vorlegen
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Kirche
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- Anmeldung bei der Kirchengemeinde
- ggf. Taufe
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Finanzamt
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- formlos: Z.B. bei lfd. Bezug von Baugeld wird ein Kinderbetrag fürs ganze Jahr noch gewährt; am Jahresende in der Steuererklärung sowieso...
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(die Anträge für Kinder- und Erziehungsgeld kann man sich schon vorab besorgen)
weitere Ansprüche nach der Geburt?!
Elterngeld ab 01.01.2007
Da es mich selbst eigentlich nicht weiter interessiert
hier nur die wichtigsten Änderungen in Stichworten:
Stichtag und Übergangsregelung
- Elterngeld wird für Kinder gezahlt, die ab dem 01.01.2007 geboren werden
- Für alle anderen Kinder/Eltern ändert sich nichts...
- Bei der Beantragung des Elterngeldes muss bereits die genaue Planung erfolgen, wer wann seine Auszeit nimmt und Elterngeld beansprucht
Berechtigte
- keine Einkommensgrenzen (wie beim Erziehungsgeld)
- keine Einschränkung auf Berufsgruppen (also auch für Selbstständige, Beamte...)
- Aber: Keine Zahlung, wenn beide Elternteile mehr als 30 Std/Woche arbeiten bzw. beide keine berufliche Auszeit nehmen
Höhe des Elterngeldes
- Ist Lohnersatzleistung (Progressionsvorbehalt!)
- gezahltes Mutterschaftsgeld wird angerechnet
- es werden 67 Prozent des Nettoeinkommens des freigestellten Partners gezahlt
- Geschwisterbonus: ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren: 73,7 Prozent anstelle 67 Prozent (mindestens 75 EUR)
- Mehrlingsbonus: Zusätzlich 300 EUR je Monat je Mehrling (Zwillinge...)
- maximal 1800 EUR/Monat
- Geringverdienerkomponente: Bei einem Verdienst bis 1000 EUR soll es bis zu 100% des letzten Einkommens geben (anstelle 67 Prozent)
- Sockelbetrag: Nicht berufstätige Eltern (z.B. Studenten, Hausfrauen, Arbeitslose...) bekommen 300 EUR (ein Jahr lang). Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
Dauer der Zahlungen
- Zahlung an ein Elternteil, höchstens 12 Monate lang, Aufteilung möglich
- Zwei weitere Monate für Partner, wenn der seine Erwerbstätigkeit reduziert
- Dehnung Zeitraum: Anstelle für 12 (14) Monate Aufteilung/Streckung auf 24 Monate/Raten möglich
weiterlesen:
http://elterngeld.net (sehr empfehlenswert, klar und verständlich formuliert, Forum für Fragen vorhanden...)