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Der Papierkram zur ChecklisteSchwangerschaftGeburt in der Übersicht. Unten stehen noch ein paar Infos zum neuen Elterngeld ab 01.01.2007...

 

Vorsicht Veraltet - Stand 2006/2007!


Was / wann?
Bei wem?
Anträge
Anlagen / Bescheinigungen...
Schwanger? Gynäkologe
Mutterpass,
Bescheinigungen
  • für Arbeitgeber
  • für Krankenkasse
Männer und Elternzeit? Vorsicht, Falle beim Kündigungsschutz!
http://www.elterngeld.net/elternzeit.html
Kurz vor Beginn Mutterschutzfrist: Gynäkologe

 

Krankenkasse:


Mutterschaftsgeld (rund 12,- EUR/Tag - Zahlung zunächst nur bis zum voraussichtlichen Geburtstermin)

 

Arbeitgeber:


Zuschuß zum Mutterschaftsgeld (Differenz vom Mutterschaftsgeld der Krankenkasse zum bisherigen regelmäßigen Netto der letzten drei Kalendermonate)
Bescheinigung
  • für Arbeitgeber
  • für Krankenkasse
Geburt
Mutterpaß mitnehmen ;-)
Einwohnermeldeamt (zuständig: Geburtsort) stellt Geburtsurkunde aus:
  • für Familienstammbuch
  • für Kindergeld
  • für Erziehungsgeld
  • für religiöse Zwecke (Taufe)
  • für Krankenkasse (Fortzahlung Mutterschaftsgeld)
Familienstammbuch mitnehmen
Einwohnermeldeamt (zuständig: Wohnort)
  • Steuerkarte ändern lassen (Kinderfreibetrag) (vom Arbeitgeber holen)
  • Kinderausweis falls gewünscht oder wg. Reisen notwendig
Krankenkasse Frau
ggf. Krankenkasse Partner (Kind)
  • Fragebogen zur Weiterversicherung (z.B. wg. Elternurlaub)
  • Antrag Versicherung Kind (in der Familien(mit)versicherung bzw. privat)
  • Fortzahlung Mutterschaftsgeld (Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt)
Arbeitsamt (Familienkasse)
  • Antrag auf Kindergeld (verkürzte Form bei schon vorhandenen Kindern) (Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt)
Erziehungsgeld bis 31.12.2006 (in NRW z.B. beim Versorgungsamt)

Antrag mit Anlagen einreichen:
  • Bescheinigung der Krankenkasse über gezahltes Mutterschaftsgeld
  • Einkünftenachweis Partner und ggfs. Antragsteller (von Arbeitgebern)
  • letzter Steuerbescheid
  • Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt
Elterngeld ab 01.01.2007 (in NRW: Ich vermute, weiter beim Versorgungsamt?)

Die folgenden Unterlagen sollten zur Antragstellung mitgebracht werden:
  • Geburtsbescheinigung des Kindes
  • Nachweise zum Einkommen vor der Geburt
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Bestätigung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs
  • Eigenerklärung der beabsichtigten Arbeitszeit
Arbeitgeber
  • Mitteilung über Inanspruchnahme von Elternurlaub bzw. Teilzeitarbeit
  • Mitteilung über Geburt des Kindes, z.B. wg.:
  • Sonderurlaub (für Geburt) je nach Tarifvertrag
  • Geburtsbeihilfe je nach Tarifvertrag
  • Vergütungsansprüche je nach Tarifvertrag (im öffentl. Dienst ist außerdem noch Vergleichsmitteilung auszufüllen)
  • ...
  • I.d.R. dann Kopie Geburtsurkunde notwendig
  • Steuerkarte wieder vorlegen
Kirche
  • Anmeldung bei der Kirchengemeinde
  • ggf. Taufe
Finanzamt
  • formlos: Z.B. bei lfd. Bezug von Baugeld wird ein Kinderbetrag fürs ganze Jahr noch gewährt; am Jahresende in der Steuererklärung sowieso...

(die Anträge für Kinder- und Erziehungsgeld kann man sich schon vorab besorgen)

 
weitere Ansprüche nach der Geburt?!


 
Elterngeld ab 01.01.2007

Da es mich selbst eigentlich nicht weiter interessiert hier nur die wichtigsten Änderungen in Stichworten:

 

Stichtag und Übergangsregelung



 

Berechtigte



 

Höhe des Elterngeldes



 

Dauer der Zahlungen


weiterlesen: http://elterngeld.net (sehr empfehlenswert, klar und verständlich formuliert, Forum für Fragen vorhanden...)
30.06.2020