Was / wann?
Bei wem?
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Anträge
Anlagen / Bescheinigungen...
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Schwanger? Gynäkologe
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Mutterpass,
Bescheinigungen
- für Arbeitgeber
- für Krankenkasse
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Männer und Elternzeit? Vorsicht, Falle beim Kündigungsschutz!
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http://www.elterngeld.net/elternzeit.html
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Kurz vor Beginn Mutterschutzfrist: Gynäkologe
Krankenkasse:
Mutterschaftsgeld (rund 12,- EUR/Tag - Zahlung zunächst nur bis zum voraussichtlichen Geburtstermin)
Arbeitgeber:
Zuschuß zum Mutterschaftsgeld (Differenz vom Mutterschaftsgeld der Krankenkasse zum bisherigen regelmäßigen Netto der letzten drei Kalendermonate)
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Bescheinigung
- für Arbeitgeber
- für Krankenkasse
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Geburt
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Mutterpaß mitnehmen ;-)
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Einwohnermeldeamt (zuständig: Geburtsort) stellt Geburtsurkunde aus:
- für Familienstammbuch
- für Kindergeld
- für Erziehungsgeld
- für religiöse Zwecke (Taufe)
- für Krankenkasse (Fortzahlung Mutterschaftsgeld)
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Familienstammbuch mitnehmen
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Einwohnermeldeamt (zuständig: Wohnort)
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- Steuerkarte ändern lassen (Kinderfreibetrag) (vom Arbeitgeber holen)
- Kinderausweis falls gewünscht oder wg. Reisen notwendig
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Krankenkasse Frau
ggf. Krankenkasse Partner (Kind)
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- Fragebogen zur Weiterversicherung (z.B. wg. Elternurlaub)
- Antrag Versicherung Kind (in der Familien(mit)versicherung bzw. privat)
- Fortzahlung Mutterschaftsgeld (Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt)
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Arbeitsamt (Familienkasse)
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- Antrag auf Kindergeld (verkürzte Form bei schon vorhandenen Kindern) (Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt)
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Erziehungsgeld bis 31.12.2006 (in NRW z.B. beim Versorgungsamt)
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Antrag mit Anlagen einreichen:
- Bescheinigung der Krankenkasse über gezahltes Mutterschaftsgeld
- Einkünftenachweis Partner und ggfs. Antragsteller (von Arbeitgebern)
- letzter Steuerbescheid
- Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt
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Elterngeld ab 01.01.2007 (in NRW: Ich vermute, weiter beim Versorgungsamt?)
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Die folgenden Unterlagen sollten zur Antragstellung mitgebracht werden:
- Geburtsbescheinigung des Kindes
- Nachweise zum Einkommen vor der Geburt
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Bestätigung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs
- Eigenerklärung der beabsichtigten Arbeitszeit
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Arbeitgeber
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- Mitteilung über Inanspruchnahme von Elternurlaub bzw. Teilzeitarbeit
- Mitteilung über Geburt des Kindes, z.B. wg.:
- Sonderurlaub (für Geburt) je nach Tarifvertrag
- Geburtsbeihilfe je nach Tarifvertrag
- Vergütungsansprüche je nach Tarifvertrag (im öffentl. Dienst ist außerdem noch Vergleichsmitteilung auszufüllen)
- ...
- I.d.R. dann Kopie Geburtsurkunde notwendig
- Steuerkarte wieder vorlegen
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Kirche
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- Anmeldung bei der Kirchengemeinde
- ggf. Taufe
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Finanzamt
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- formlos: Z.B. bei lfd. Bezug von Baugeld wird ein Kinderbetrag fürs ganze Jahr noch gewährt; am Jahresende in der Steuererklärung sowieso...
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(die Anträge für Kinder- und Erziehungsgeld kann man sich schon vorab besorgen)
(sehr empfehlenswert, klar und verständlich formuliert, Forum für Fragen vorhanden...)