copyright (c) 1998,1999,2000,2001,2002 by Juergen Galupki GERMANY http://galupki.de ----------------------------------------------- Alle Dateien sind Freeware, die nachfolgenden Nutzungsbedingungen sind jedoch zu beachten. Die Benutzung von Programmen und Daten geschieht auf eigene Gefahr; ich uebernehme keine Haftung fuer Datenverluste oder sonstige Schaeden, die durch den Gebrauch oder durch die Nutzung entstehen. (Haftungsausschluß nach §1 Abs.2 Z.3 ProdHaftG) ;-) Weitergabe und jedwede Nutzung erlaubt, sofern diese Textdatei jeweils mitverteilt wird. Bei Veröffentlichungen auf Servern (...) oder Medien (CD-ROM...) bitte ich um Benachrichtigung / Belegexemplar. ----------------------------------------------- bat2002.spr mit Tarif ab 1.9.2001 erstmals in EURO ...ist ein Spreadsheet (SPR) fuer die Tabellen-Applikation auf den Psion der 3er-Serie (ab 3c) / Siena (...). Es berechnet ein Brutto-BAT Gehalt (BAT - Bundesangestelltentarif fuer Angestellte des BUNDES). In der ZIP-Datei befinden sich ausserdem noch eine Textdatei (dieses Dokument) BAT200*.TXT und eine Konvertierung nach Excel BAT200*.XLS. Bei Problemen mit der Version (95/97/2000) bitte melden. Diese Version ist erstmals keine 1:1 Konvertierung mit PsiWin mehr, dadurch ist die Excel-Version etwas übersichtlicher geworden. Das bedeutet aber auch, daß eigene Konvertierungen ggfs. auf Probleme stossen... Alle massgeblichen Zahlen sind jetzt erstmals in EURO angegeben - analog zu früher wird jetzt in die DM- Werte umgerechnet. Kindergeldbeträge sind analog EURO-Glättungsgesetz berücksichtigt; die BAT-Zahlen sind "spitz" umgerechnet... Die Jugendlichentabellen fehlen; außerdem die Zahlen fuer den Bereich BAT-O (die koennen Sie sich aber bei Bedarf leicht selbst ergaenzen bzw. berechnen lassen. Dazu muessen Sie die Zahlen fuer den BAT-W lediglich auf den aktuell passenden %-Satz kappen. Allerdings gelten diese Zahlen dann fuer 40 Stunden/Woche. Die Stunden- verguetung stimmt dann auch nicht mehr und müsste angepasst werden...). Die Zuwendung (Weihnachtsgeld) ist in 2002 auf 85,8 % des Bruttos beschraenkt (BAT-W). Im November gezahlt mit Grundlage der Daten aus dem September des Jahres (i.d.R.). Der Kinderanteil der Zuwendung (DM 50,- je Kind fuer Vollbeschaeftigte = EURO 25,56) wird nicht %-tual gekuerzt und auch nicht ge 1/12-telt (s.u.!). Es entspricht damit in etwa dem eingefrorenen Stand von 1993. Die Vorgaben der Tarifverhandlungen 2000: ab 1.8.2000 +2% ab 1.9.2001 +2,4% Zuwendung 2000: 87,86% vom Brutto Zuwendung 2001: 85,80% vom Brutto Ostangleichung: ab 1. August 2000 auf 87,0 %, ab 1. Januar 2001 auf 88,5 %, ab 1. Januar 2002 auf 90,0 %. jeweils vom dann gültigen Tarif West Ab 1.1.2002 natürlich alles in EURO Das Spreadsheet besteht aus drei Bereichen: 1. Vorgabebereich hier muessen Sie die wichtigsten Angaben zur Eingruppierung und zum Familienstand vorgeben 2. Ergebnisbereich hier werden die grundlegenden Bestandteile des Gehalts aufgrund der in 1. vorgegebenen Angaben ausgegeben. Sie koennen selbst noch weitere Bruttobestandteile ("Zulagen") ergaenzen. Die wichtigsten ermittelten Werte werden zusaetzlich nach DM (offizieller Kurs 31.12.98 1,95583) umgerechnet 3. Tariftabellenbereich hier sind die Betraege des aktuellen Tarifvertrags u.a. hinterlegt. zu 1. Vorgabebereich Zelle Bedeutung B2 Tarifgruppe BAT Die moeglichen Werte entnehmen Sie den Zellen A19 bis A38. Die Tarifgruppe ist abhaengig von der ausgefuehrten Taetigkeit (und Ausbildung): I, IA, IB, IIA, IIB, III, IVA, IVB, VA, VB, VB*, VC, VIA, VIB, VII, VIII, VIII*, IXA, IXB, X Leider muessen Sie hier auf GROSSCHREIBUNG achten. Ein paar typische Eingruppierungsbeispiele: BAT I, Ia - Leitungsfunktionen (Hochschulbildung) Ib - Leitungsfunktionen, Schluesselpositionen (Hochschulbildung) IIa - Positionen mit Verantwortung/schwierigen Aufgaben, Aerzte, aber u.U. auch ohne Hochschulausbildung (aber vgl. Wissen plus Erfahrung) also i.d.R. Zieltarifgruppe nach normalem Studium ! III - Positionen mit Verantwortung/schwierigen Aufgaben... ... Vb - z.B. Sachbearbeitung (gruendliche Fachkenntnisse und weitgehend selbststaendiges Arbeiten), aber auch Berufseinsteiger nach einem Studium (Richtung III/IIa unterwegs ;-)) Vc - "normale" Sachbearbeiter (z.B. in Verwaltung) mit selbststaendigem Arbeiten VIb - "normale" Sachbearbeiter ... VIII - das muss einfach sein - Zitat aus BAT, Anlage 1a Eingruppierung: "...Angestellte fuer schwierige Rechenarbeiten in den vier Grundrechnungsarten bei wissenschaftlichen Instituten...", auch z.B. Politessen... ... X - Angestellte mit vorwiegend mechanischen Taetigkeiten Im §11 BAT sind die vergleichbaren Beamtenbesoldungen aufgefuehrt. Insbesondere darf man nur das Brutto vergleichen, beim Netto liegen die Beamten dann mehr oder minder deutlich vorne. Dazu erhalten Beamte auch Beihilfe zur SV, was für Angestellte (gar nicht mehr bei Neueinstellungen) nur in wenigen Spezial- fällen zieht... die Angestellten den Beamten der der Vergütungsgruppe Besoldungsgruppe X A 1 IX, IX b, Kr. I A 2 IX a, Kr. II A 3 VIII A 5 VII, Kr. III A 6 VI b, VI a, Kr. IV, Kr. V, Kr. V a A 7 V c, Kr. VI A 8 V b, V a, Kr. VII, Kr. VIII A 9 IV b, Kr. IX A 10 IV a, Kr. X, Kr. XI A 11 III, Kr. XII A 12 II b, II a, Kr. XIII A 13 I b A 14 I a A 15 I A 16 (Kr. = Krankenhaustarif) B3 Stunden/Woche Die Betraege gelten fuer vollbeschaeftigte MitarbeiterInnen (38,5 Std/Woche). Fuer teilzeit- beschaeftigte M. hier die Wochenstunden lt. Vertrag dezimal angeben (z.B. 19,25 fuer halbtags- Beschaeftigte), dann werden die Betraege anteilig umgerechnet (siehe Absatz "Teilzeitarbeit" weiter unten!) B4 Lebensaltersstufe Die Grundverguetung erhoeht sich i.d.R. alle 2 Jahre (mit Beginn des Monats, in dem das Lebensalter ungerade hoeher wird). In der vorliegenden Tabelle gibt es 15 Stufen: 1=21, 2=23, 3=25, 4=27, 5=29, 6=31, 7=33, 8=35, 9=37, 10=39, 11=41, 12=43, 13=45, 14=47, 15=49 und aelter. In bestimmten Faellen wird eine fiktive Lebensaltersstufe berechnet (die niedriger ist als die nach dem Alter eigentlich zu vergebende L., erst bei Eintrittsalter > 31 Jahre in OeD relevant). Tragen Sie hier eine Zahl zwischen 1-15 ein (siehe auch C17ff). Mit der Erhoehung soll die zunehmende Berufserfahrung honoriert werden. Ist man beim erstmaligen Eintritt in den OeDst aelter als 31 (BAT IIa 35) wird die Differenz von 31 bis zum tatsaechlichen Alter gebildet. Davon die Haelfte plus 31 (IIa 35) ergibt das "fiktive" Lebensalter, nach dem dann verguetet wird. Es wird also künstlich "verjüngt"... B5 Ortszuschlaganteil ledig hier sollte immer eine "1" eingetragen sein. Der "Ledigenanteil" wird immer gezahlt. Es gibt mehrere "Klassen" von Ortszuschlaegen die Tarifgruppenabhaengig sind (siehe Tabelle). Mit dem tatsaechlichen Dienstort des Angestellten hat das alles nichts zu tun. B6 Ortszuschlagsanteil verheiratet der Verheiratetenanteil wird (i.d.R.) ganz (dann 1 eintragen) oder zur Haelfte (dann 0,5 eintragen) gewaehrt. Ist der Ehegatte ebenfalls im oeffentlichen Dienst beschaeftigt, dann bekommen beide Partner i.d.R. diesen Anteil je nur zur Haelfte ausgezahlt (dann 0,5 eintragen). Ist der Ehegatte nicht im oeffentlichen Dienst beschaeftigt oder nur mit einer bestimmten geringen Stundenzahl oder unter Fortfall der Bezuege beurlaubt (...) dann wird dem Partner ein ganzer "Verheiratetenbestandteil" gezahlt. Bei Teilzeitarbeitsverhaeltnissen gelten wieder Sonderregelungen. Faustregel: Der Verheiratetenbestandteil wird pro Ehepaar insgesamt (nur) einmal gezahlt. Das gilt auch fuer den nachfolgend beschriebenen Kinderanteil: B7 Ortszuschlagsanteil Kinder Anzahl der ortszuschlagsberechtigten Kinder (wird nur einem Partner gezahlt). I.d.R. wird bis 18 Jahre gezahlt, darueber hinaus ggf. weiterhin (Schule, Studium u.a.) Wenn bei verheirateten Arbeitnehmern beide Partner im oeffentlichen Dienst beschaeftigt sind tauschen die Arbeitgeber sog. "Ortszuschlagsvergleichs- mitteilungen" aus. Damit wird eine Ueberzahlung verhindert (Verheirateten- bestandteil, Kinderbestandteile, siehe Absatz unten "Teilzeitarbeit" !). Ledige/Geschiedene mit Kindern erhalten i.d.R. den Verheirateten- bestandteil nur in besonderen Faellen. UEBERSTUNDENVERGUETUNG und ZEITZUSCHLAEGE Je nachdem WANN Ueberstunden geleistet werden, muessen Zeitzuschlaege gezahlt werden. Es wird (Ausnahme Nachtarbeit/Samstags) aber bei zusammentreffen mehrerer Zz. immer nur der jeweils Hoechste gewaehrt. Im Spreadsheet ist eine Uebersicht der einzelnen Zuschlaege enthalten (Bereich I1:K13). Wird Freizeit für Mehrarbeit gewaehrt, werden natürlich NUR die Zuschlaege ausgezahlt. J2 enthaelt nochmals die aktuelle Tarifgruppe. In I3-I11 gehoert die jeweilige Anzahl der Ueberstunden (...) je Zeitzuschlagstyp. Per Default ist dort jeweils eine "0" eingetragen. Anzeige des Ergebnisses jeweils rechts daneben in J3-J11. In Zelle J12 wird die SUMME aller so definierten UebStd/Zuschlaege ausgegeben. Also z.B. die Anzahl ALLER Stunden in I3 (wenn kein Freizeitausgleich gewaehrt wird) und jeweils die entsprechende Anzahl von speziellen Zeitzuschlaegen nach I4-I11. Die Summe aller Zeitzuschläge (ZZ) in J12 wird dann nach D8 übertragen... D9 Hier kann manuell eine beliebige Bruttozahlung D12 eingetragen werden. Wichtig: Der Betrag in Zelle D9 wird bei der Berechnung der Zuwendung NICHT berücksichtigt. Verwenden Sie hierfür D12! B10 Arbeitgeberanteil zur Vermoegensbildung fuer einen VOLLBESCHAEFTIGTEN oder 0 (Null) - i.d.R. DM 13,- bei Vorlage einer Anlagebescheinigung hier eintragen. Ich weiß nicht ob dieser Betrag noch "geglättet" wird; ich habe ihn also in EURO 6,65 umgerechnet! B11 Anzahl der Kinder fuer die staatl. Kindergeld gezahlt wird (Achtung, "Nettobezug", d.h. hierauf sind keine Abgaben zu zahlen) B12 Urlaubsgeld 0=kein Urlaubsgeld berechnen, 1=Urlaubsgeld berechnen. Das Urlaubsgeld ist abhaengig von der Tarifgruppe und wird komplett im Monat Juli ausgezahlt B13 Anzahl Monate Weihnachtszuwendung 0=keine Zuwendung, 12=volle Zuwendung, 1-11: anteilige Zuwendung. Die Zuwendung wird im November gezahlt. Grundlage sind die Bezüge des Septembers (i.d.R.). Für jeden vollen Kalendermonat bezahltes Arbeitsverhältnis (oder Mutterschutz/ErzUrlaub bis Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes) wird 1/12 gezahlt. Dazu zaehlen in diesem Spreadsheet alle Bruttobezuege ausser Ueberstunden, AGA VL, staatl. Kindergeld. Vom Ergebnis werden in 2001 nur 85,8% gezahlt plus DM 50,- - in EURO habe ich 25,56 angesetzt - (Teilzeitbeschaeftigte anteilig) fuer jedes Kinder- geldberechtigte(nicht Ortszuschlagsberechtigte!) Kind. Zur Zuwendung gehoert ggf. noch eine pers. Pauschale fuer den sog. Aufschlag Urlaub/Krankheit. Dieser Betrag wird hier nicht ermittelt. TEILZEITARBEIT bei nicht vollbeschaeftigten MitarbeiterInnen werden normalerweise wie zu erwarten die Bruttobezuege anteilig zur tarifl. Sollarbeitszeit gekuerzt ausgezahlt. Bei der Teilzeitbeschaeftigung werden folgende Verguetungsbestandteile reduziert: - Grundverguetung - Ortszuschlag (Ledigenanteil) - OZ (Verheiratetenanteil) - OZ (Kinderanteil) - Allgemeine Zulage - Vermoegenswirksame Leistung Arbeitgeberanteil (AGA) - Ueberstunden werden nicht gekuerzt (!), Kindergeld auch nicht - Zuwendung/Urlaubsgeld wird gekuerzt berechnet - Was in der Zelle Zulagen (D12) steht wird NICHT gekuerzt! Im Falle, dass BEIDE Ehegatten im OeD beschaeftigt sind und min. einer davon teilzeitbeschaeftigt ist werden u.U. Teile des Ortszuschlags NICHT gekuerzt bzw. speziell berechnet. Das laesst sich einstellen, und zwar... B14 und B15: ... in Zelle B14 (Verheiratetenanteil): - wenn "0" eingetragen ist: Ehegatten beschaeftigt im oeffentlichen Dienst: 1/2 Unterschiedsbetrag Stufe 1 zu 2, bei Teilzeit anteilige Reduzierung des Unterschiedsbetrages (§ 29 Abschn. B Abs. 5 Satz 2 BAT) - wenn "1" (oder etwas anderes) eingetragen ist: Ehegatten im oeffentlichen Dienst: 1/2 Unterschiedsbetrag Stufe 1 zu 2, auch bei Teilzeit 1/2 Unterschiedsbetrag in voller Hoehe (§ 29 Abschn. B Abs. 5 Satz 1 BAT) (d.h. mindestens 50% Arbeitszeit eines Vollbeschaeftigten) ... in Zelle B15 (Kinderanteil § 29 Abschn. B Abs. 6): - wenn "0" eingetragen ist: anteilige Reduzierung bei Teilzeit - wenn "1" (oder etwas anderes) eingetragen ist: voller Kinderanteil (vereinfacht: wenn min. einer der beiden vollbeschaeftigt ist oder beide mit jeweils min. der halben tarifl. Arbeitszeit beschaeftigt sind. Den Kinderanteil bekommt natuerlich nur EINER der beiden - i.d.R. derjenige der auch das Kindergeld erhaelt) zu 2. Ergebnisbereich aus den Angaben kann das grundlegende Bruttogehalt berechnet werden. Je nach Taetigkeit der ArbeitnehmerInnen koennen weitere ZULAGEN gezahlt werden (z.B. Programmierzulage, Technikerzulage, Schreibzulage, Text- verarbeitungszulage, Rufbereitschaftspauschalen usw. usw.). Die in der Spalte D berechneten Werte (EURO) werden in Spalte E nach DM umgerechnet dargestellt. Im einzelnen bedeuten: D2 Grundverguetung ermittelt ueber Tarifgruppe und Lebensaltersstufe D3 Allgemeine Zulage ermittelt ueber Tarifgruppe. In den Tarifgruppen Vb und VIII ist der ausgewiesene Betrag zu hoch, WENN die Tarifgruppe ueber einen Zeit- oder Bewaehrungsaufstieg erreicht wurde. Verwenden Sie in diesen Faellen die Bezeichnung VB* bzw. VIII* als Tarifgruppe. In den anderen Tarifgruppen gilt diese Besonderheit nicht. D4 Ortszuschlagsanteil ledig ermittelt ueber Familienstand und Tarifgruppe D5 Ortszuschlagsanteil verheiratet ermittelt ueber Familienstand und Tarifgruppe D6 Ortszuschlagsanteil Kinder ermittelt ueber Familienstand und Tarifgruppe D7 Ortszuschlag Erhoehungsbetrag Kinder ermittelt ueber Familienstand und Tarifgruppe in niedrigen Tarifgruppen werden je Kind weitere Betraege gezahlt. Durch eine techn. Vereinfachung steht hier dann nicht der "echte" Erhoehungsbetrag. Teile davon (jeweils EURO 5,11 je Kind) befinden sich in D6. Insgesamt kommt aber das richtige Ergebnis raus... Der eigentliche Ortszuschlag ist die Summe der o.a. einzelnen Bestandteile und wird in einem extra Block als Summe ausgewiesen (nur EURO), und zwar in F9:G12 D8 Ueberstunden + Zeitzuschlaege ermittelt ueber Anzahl der Ueberstunden bzw. Zuschlagsarten (Summe J12) D9 beliebige manuelle Zulage (nicht für Zuwendung) D10 Arbeitgeberanteil vermoegenswirksame Leistungen D11 Urlaubsgeld oder Weihnachtszuwendung, soweit angefordert D12 beliebige manuelle Zulagen (auch für Zuwendung) hier koennen Sie MANUELL weitere Betraege eintragen (schon auf die Stundenanzahl (...) umgerechnet!), z.B. Funktionszulagen... D13 BAT-Bruttogehalt D14 Staatliches Kindergeld aufgrund der Anzahl in B10. Brutto=Netto! D15 BAT-Brutto plus Kindergeld Und sicher auch interessant: G14 Jahresverdienst (ohne staatl. Kindergeld). Dazu wird das BAT-Brutto mit 12 multipliziert sowie ein komplettes Urlaubsgeld und 12/12 Zuwendung addiert. (Nur) in EURO. zu 3. Tariftabellenbereich Die Tarifangaben stehen je Tarifgruppe im Bereich A17:AD38. In der Spalte B steht je Tarifgruppe als Kennung: 1 = hoeherer Dienst 2 = gehobener Dienst 3 = mittlerer Dienst 4 = einfacher Dienst daneben folgt die Grundverguetungstabelle mit den einzelnen Lebensaltersstufen, die allg. Zulage, die Ueberstundenverguetung mit und ohne Zuschlaegen, die einzelnen Ortszuschlagsbestandteile sowie Angaben zum Kindergeld und Urlaubsgeld... ABZUEGE / besondere Arbeitgeberleistungen: Eine Nettoberechnung leistet das Spreadsheet nicht. Angestellte haben in etwa dieselben Abzuege wie die anderen normal Sterblichen, im Gegensatz zu Beamten. Also normale KV (gesetzlich, freiwillig oder privat...), normale PV und AV und auch RV. Eine Gehaltsumwandlung/ Direktversicherung (zum Zwecke Steuersparen durch Lebens- versicherung (...)) ist im echten OeD leider nicht moeglich /erlaubt (nur noch Altfaelle). Steuerabzuege, Soli... sind nach normaler Tabelle zu leisten. Im Gegensatz zu Beamten erhalten Angestellte (Neueinstellungen gar nicht mehr) nur in Ausnahmefaellen Beihilfe zur KV (z.B. bei Geburt einmalig DM 250,-; Zuschuesse bei Zahnersatz u.ae.). Lohnfortzahlung im Krankheitsfall je nach OeD-Zugehoerigkeit gestaffelt 6 Wochen bis max. ein halbes Jahr (Neueinstellungen seit geraumer Zeit nur noch 6 Wochen). Jubilaeumsgeld wird nach 25, 40 und 50 ;-) Jahren Zugehorigkeit zum OeD gezahlt (600, 800, 1000 DM). Dafuer gibt es aber eine Zusatzversorgung (VBL, ZVK...): Der AG zahlt fuer den Angestellten Beitraege (Umlage) zur VBL (...es gibt mehrere Zusatzversorgungskassen mit zum Teil recht unterschiedlichen Regelungen...). Wenn eine gewisse Umlagengrenze ueberschritten ist (bei VBL z.B. 175,- mtl.) wird der darueber hinausgehende Betrag vom AN versteuert und SV- verbeitragt (fliesst ins Steuer-/Sozibrutto ein wie ein geldwerter Vorteil). Seit 1.1.99 traegt der AN alle Erhoehungen zur Haelfte mit (ab 1.1.99: volle 1,25% des Bruttos als Nettoabzug (!) fuer AN). Von der VBL (...) kann sich der AN (oder der AG) nicht befreien lassen. Je nach Zugehoerigkeit / Umlagenzahlung stockt die VBL-Rente spaeter die gesetzliche Rente auf oder zahlt ggf. im Fall des Falles eine Erwerbs- unfaehigkeitsrente. ERHEBLICHE Anteile dieser Altersrente gehen VERLOREN, wenn vor Pensionierung der OeD freiwillig verlassen wird. Urlaubsgeld wird im Juli gezahlt, eine Weihnachtszuwendung (2001 etwa 85% eines Monatsgehaltes - entspricht in etwa Stand 1993) im November. Eine Zuwendung wird auch im Mutterschutz/Erziehungsurlaub gezahlt; als beruecksichtigte Monate gelten alle Monate bis das Kind 1 Jahr alt wird. Die Zuwendung muss zurueckgezahlt werden, wenn der OeDst bis zum 31.3. des Folgejahres aus EIGENEM WUNSCH verlassen wird. Bei Ablauf befristeter Arbeitsvertraege muss daher nicht zurueckgezahlt werden (die Rechtsprechung geht regelmaessig davon aus, dass Befristungen auf Wunsch des ArbeitGEBERS erfolgen...). Arbeitgeberanteil zur VL betraegt normalerweise DM 13,-/mtl. Urlaub nach Alter (und teilweise Tarifgruppe) gestaffelt 26-30 Tage plus ein Tag Arbeitsbefreiung im Jahr (im Rahmen Arbeitszeitverkuerzung eingefuehrt). Heiligabend und Silvester sind zusaetzlich zu den gesetzlichen Tagen arbeitsfrei (oder Ersatztag, falls dienstl. Belange dagegensprechen). Rueckwirkende Ansprueche (AG und AN) verjaehren i.d.R. schon nach 6 Monaten (§70 BAT). Fehler, Hinweise oder Anregungen bitte per Email an mich... Alle Berechnungen ohne Gewaehr ! --------------------------------------------- Das Programm laeuft auf einem Psion Siena, 3c und 3mx. Getestet ist es im uebrigen recht wenig, insbesondere werden Fehlermoeglichkeiten so gut wie gar nicht geprueft! Viel Spass damit, Juergen Galupki BEKANNTE FEHLER: VERSION 2002 ff - in allen älteren Spreadsheets wahrscheinlich Fehler, die daraus resultieren dass die Tarif- gruppen in BAT-gerechter (aber nicht "alphabet." Reihenfolge) in der Tabelle aufgeführt sind. Abhilfe: Den Bereich mit allen relevanten Zahlen nach Tarifgruppen sortieren oder in alle relevanten Formeln etwas einfügen, wie z.B. =SVERWEIS(B2;tab;B3+1+1)*F2 FALSCH =SVERWEIS(B1;tab;B3+1+1;FALSCH)*F2 RICHTIG Man kann die 2002 bei Problemen als "Muster" nehmen - Die beiden speziellen Tarifgruppen VB* und VIII* sollten man in VB# und VIII# umbenennen, weil Excel den "*" als besonderes Zeichen "sieht"... Danke für die Hinweise! VERSION 2000n ff - vorläufige Versionen, neue Tarife ab 1.8.2000 sind noch nicht verifiziert und auch noch nicht getestet. Fehler- meldungen bitte an # (c) 2003 http://galupki.de/ ... VERSION 1999 - Fehler Verheiratetenbestandteil OZ VC-X korrigiert Mitte Juni - neuer Tarif ab 1.4.1999 VERSION 1.1 (1998) - falsche Infos zum Urlaub und Jubilaeumsgeld VERSION 1.0 (1998) - ggf. falscher OZ-Verh/Kinder-Anteil in Faellen mit Ehegatte ebenfalls im OED und gleichzeitig Teilzeitarbeit - Ueberstunden werden bei Teilzeitkraeften anteilig gekuerzt :-/ HISTORIE: - Version 2002 Tarifstand ab 1.9.2001 Alle Zahlen erstmals in EURO getrennte Versionen Excel/PSION Layout wurde überarbeitet Ausgabe Jahresbrutto Korrektur Kinderanteil Zuwendung (geht von Anzahl Kinder Kindergeld aus anstelle Ortszuschlagsberechtigte Kinder) - Versionen 2000N, 2001, 2001N Tarifverhandlungen 2000 (s.o.) Tarif plus 2% ab 1.8.2000 (400,- DM Einmalzahlung für Apr-Jul) Tarif plus 2,4% ab 1.9.2001 Kindergeld jeweils ab 1.1.2001 von 270 auf 280?! - Version 2000 (17.12.99) Kindergeld ab 1.1.2000 fuer das erste und zweite Kind von DM 250 auf 270 erhoeht - Version 1999 (6.4.99) Betraege verifiziert - Version 1999 Maerz 1999 neue Tarife ab 1.4.99 Tariferhoehung 3,1% (Jan-Maerz je DM 100,--) 24.3.99 Ueberstundenverguetung und Zeitzuschlaege geaendert bzw. ergaenzt - Version 1.1 Januar 1999 Kindergeld von 220 auf 250 (1.+2. Kind) Umrechnung in EURO parallel zu DM Doku erweitert Fehlerkorrekturen Wahlmoeglichkeit bei Teilzeitarb.verhaeltnis Ortszuschlag Kuerzung nicht aller Bestandteile - Version 1.0 November 1998 Links: - Merkblaetter fuer Mitarbeiter der GMD mit den wichtigsten gesetzlichen/tariflichen Regelungen http://wsv.gmd.de/adminfo/adminfo.htm (weiter bei "Verguetung")