BAT Bund und Länder Tariftabellen und Bruttoberechnung
Zukünftige Änderungen stehen hier unter dem Kürzel
TVöD
download letzte Version 2004/2005
download Tarif 2003-2004 ff Zuwendung/Urlaubsgeld 2004/2005 nicht korrekt
download Tarif 2002
download Tarif 2000-2001 ff
download Tarif 1999
download Tarif 1998
Dokumentation = Kurzinfo BAT
Bruttoberechnung eines BAT-Gehaltes (BAT = Bundesangestelltentarif für Bund & Länder, Tarifgebiet West) incl. Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtszuwendung, Überstundenrechner) ab 1998ff. Ab 2002 in EURO (noch mit Vergleichsangabe der wichtigsten Beträge auch in DM).
Bitte beachten: Die Angaben zur Grundvergütung sind wie o.a. nur für Angestellte des Bundes und der Länder gültig, eine Berechnung für Tarife VKA (Verband kommunaler Arbeitgeber), Krankenhauspersonal, Caritas usw. ist nicht realisiert.
29.04.2008 ↸
TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst
Neues Tarifrecht für öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen ab 01.10.2005
Bezügerechner
Tarifrunde 2008
- ab 1. Januar 2008 steigen die Tabellenbeträge um 50 Euro und werden anschließend um 3,1 v. H. erhöht (auch die individuellen oder endgültigen Endstufen)
- ab 1. Januar 2009 erfolgt eine weitere Steigerung um 2,8 v. H.
- im Januar 2009 erhalten alle Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 15 (einschließlich der Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü) eine einmalige Sonderzahlung von 225 Euro; Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit
Dieser Tarifvertrag läuft mindestens bis 31.12.2009
Stand 2005
Im Kern erfolgt die Abkehr der
bisherigen tariflichen Regelungen hin zu einer leistungsorientierten Bezahlung.
Also weg mit:
- Senioritätsprinzip (keine automatischen Gehaltssteigerungen mehr zum Geburtstag)
- Gehaltsbestandteilen aufgrund der familiären Situation (Kinderbestandteil und Verheiratetenbestandteil fallen weg)
- Zeit- und Bewährungsaufstiegen in die nächsthöhere(n) Vergütungsgruppe(n)
stattdessen
- Wenige Entgeltgruppen mit wenigen Stufen (nach Beschäftigungszeit/Erfahrung, Verweildauer ''kann'' leistungsabhängig verkürzt/verlängert sein)
- Einstieg in leistungsorientierte Bezahlung (stufenweise, Beginn mit 1 Prozent ab 2007), d.h. bis zu 8 Prozent der Vergütung wird dann leistungsorientiert gewährt (Spanne von 96 bis 104 Prozent eines Regelverdieners)
- Entgeltwippe, d.h. im Vergleich zu früher angehobenes Entgelt in jungen Jahren und im Vergleich zu früher weniger "im Alter"
- Im Gegensatz zum BAT bei Höhergruppierungen nimmt man die "Stufe" i.d.R. nicht mit, sondern beginnt in der höheren Entgeltgruppe bei ''der'' Entgeltstufe, die höher liegt als die aktuellen Bezüge
- Die Stufen haben unterschiedliche Verweilzeiten (haben nichts mit Beschäftigungszeit/Dienstzeit zu tun, sondern werden theoretisch in jeder Entgeltgruppe also jneu durchlaufen). Ausser bei Sonderfall EG9 sind das i.d.R. 1 Jahr in Stufe1, 2 Jahre in Stufe2, 3 Jahre in Stufe3 usw.!
Es ist eine zu dynamisierende (nehmen an zuk. Tariferhöhungen teil) Besitzstandswahrung (Ausgleichszulage zu "alter" Vergütung, nimmt an Tariferhöhungen etc. teil) vorgesehen.
Die Überleitung erfolgt anhand der bisherigen Eingruppierung und der Höhe des Vergleichentgelts.
Aus der aktuellen Eingruppierung bestimmt sich zunächst die Ziel-Entgeltgruppe (dazu gibts eine entsprechende generelle Überleitungstabelle).
Für "Altfälle" geht es minimal bei Stufe 2 innerhalb der Entgelttabelle los, maximal bis zur Stufe 5 (Stufe 6 nur Ex-VKA und niedrigere Entgeltgruppen).
Die Stufe ergibt sich
nicht etwa aus den Dienst- und Beschäftigungszeiten, sondern abhängig von der Höhe des Verdienstes. Es wird ein rechnerisches Brutto (Vergleichsentgelt) gebildet:
* Grundvergütung
* Ortszuschlag - Ledigenanteil plus Verheiratetenanteil (ggf. anteilig)
* Allgemeine Zulage
* evtl. Sonderanteile wie vorweggewährte §27c
Anhand des resultierenden Betrages wird die Zielstufe ausgewählt, die noch
unterhalb dieser Verdienstsumme liegt (soweit möglich). Zur "Besitzstandswahrung" wird der Differenzbetrag zum bisherigen Verdienst als "individuelle Zwischenstufe" gewährt.
Generell nach 2 Jahren erfolgt ein Aufstieg in die nächste Entgeltstufe, die "Besitzstandszulage" fällt dann in "aufzuzehrender" Höhe (ganz oder teilweise) weg. Für Leute in Bewährungsaufstiegen (min. 50\\\\\\% der Zeiten am 1.10.2005) gelten Spezialregelungen.
Die Kinderzuschläge und bisherige weitere Zulagen werden parallel als Besitzstand gezahlt.
Weblinks:
Insbesondere beim
http://www.bmi.bund.de (rechts auf die ÖD-Grafik klicken) kann man alle veröffentlichten Rundschreiben und Tariftexte soweit vorhanden einsehen. Eingruppierungsmerkmale BAT gelten im Prinzip zunächst weiter! Endgültige Eingruppierungsregelungen kommen dann später (Ende 2006 oder Ende 2007)!
29.04.2008 ↸